Wann eine Betriebskostenabrechnung falsch ist
Eine korrekte Betriebskostenabrechnung ist für Mieter und Vermieter gleichermaßen wichtig. Damit sie vor Gericht bestehen kann, muss sie bestimmten Pflichtangaben entsprechen und für den Mieter nachvollziehbar sein. Fehlen wichtige Angaben, ist die Abrechnung ungültig. Dazu gehören der genaue Abrechnungszeitraum, die Gesamtkosten der Betriebskostenpositionen sowie eine Erläuterung des Verteilerschlüssels. Auch die Summe der geleisteten Vorauszahlungen und die Endsumme, die sich aus der Differenz zwischen Vorauszahlungen und angefallenen Betriebskosten ergibt, müssen enthalten sein.
Wenn der Vermieter diese Angaben nicht liefert oder Fehler in der Abrechnung vorliegen, kann die Betriebskostenabrechnung falsch sein. In diesem Fall sollte der Mieter seinen Vermieter darauf hinweisen. Falls die Korrektur innerhalb der Frist von einem Jahr erfolgt, hat der Vermieter noch Anspruch auf eine Nachzahlung. Ist die Frist jedoch bereits abgelaufen, entfallen alle Ansprüche.
Um zu erkennen, ob eine Betriebskostenabrechnung falsch ist, sollte man auf die Ausweisung der Betriebskosten achten. Diese sollten ausdrücklich im Mietvertrag geregelt sein, ansonsten sind sie in der Bruttomiete enthalten. Der Mieter muss nur die Betriebskosten übernehmen, die mit dem Vermieter vereinbart wurden. Nicht aufgeführte Positionen müssen nicht bezahlt werden.
Manchmal fallen die Nachforderungen aus der Abrechnung sehr hoch aus, da zuvor zu niedrige Abschläge vereinbart wurden. Auch in diesem Fall müssen die tatsächlich angefallenen Kosten vom Mieter übernommen werden.
Was tun, wenn die Betriebskostenabrechnung falsch ist?
Es ist ratsam, die Betriebskostenabrechnung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Wenn der Mieter Zweifel hat oder Fehler in der Abrechnung vermutet, kann er diese prüfen lassen.
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