Häufige Fehler der Betriebskostenabrechnung durch falsch berechnete Heizkosten

Die Nebenkostenabrechnung wirft jede Menge Fehlerquellen auf, so etwa in Bezug auf die Abrechnung der Heizkosten. Diese ist seit dem Jahr 1981 durch die sogenannte Heizkostenverordnung geregelt. Das Ziel der Heizkostenverordnung besteht darin, die Mieter zum verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen zu veranlassen. Trotz aller Vorgaben, kommt es immer wieder zu Fehler der Betriebskostenabrechnung.

Heizkosten als Fehler der Betriebskostenabrechnung

Die Höhe der anfallenden Heizkosten kann jeder Mieter beeinflussen. Denn die Kosten summieren sich nach dem individuellen Verbrauchsverhalten, weshalb Heizkosten auch vom Gesetz her aus Inklusivmiete oder Warmmietverträge ausgeschlossen sind. Sie müssen stets verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Einzig beim Verteilerschlüssel hat der Vermieter einen gewissen Spielraum, weshalb sich hier Fehler in der Betriebskostenabrechnung häufen. Die Heizkostenverordnung beinhaltet 12 relevante Paragraphen, die von Laien zumeist kaum verständlich sind. Selbst Vermieter können den Inhalten ohne professionelle Hilfe nur mühsam folgen, was die Fehler in der Betriebskostenabrechnung bedingt.

Welche Posten zum Fehler der Betriebskostenabrechnung führen

In einigen Fällen kann die Heizkostenverordnung nicht angewendet werden. Wenn folgende Sachverhalte auf Dein Mietverhältnis passen, dann solltest Du Dein Schreiben vom Vermieter auf Fehler der Betriebskostenabrechnung untersuchen lassen:
– Wenn Du etwa mit Deinem Vermieter gemeinsam ein Zweifamilienhaus nutzt, so muss nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
– Wohnst Du in einem Passivhaus, welches weniger als 15kWh/m² verbraucht, so erscheint der Aufwand für eine Abrechnung unwirtschaftlich.
– Sollte eine verbrauchsmäßige Abrechnung aus technischen Gründen nicht möglich sein, so kann verbrauchsunabhängig abgerechnet werden.
– Wenn Du in einer sehr alten Wohnung lebst, die vor Juli 1981 gebaut wurde und in der sich die Heizungen nicht abstellen lassen, so gilt die verbrauchsabhängige Abrechnung ebenfalls nicht als verpflichtend.
– Es muss keine verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgen, wenn energiesparende Heizungsanlagen vorhanden sind.

Bist Du unsicher, ob es Fehler der Betriebskostenabrechnung gibt? Wir helfen Dir bei der Analyse und einem möglichen Widerspruch.