Nebenkostenabrechnung falsch durch Verteilerschlüssel

Im BGB § 556a wird der Maßstab für die Abrechnung der Nebenkosten geregelt. Damit die bei den Nebenkosten anfallenden Gebühren in einem Abrechnungszeitraum gleichmäßig und gerecht auf den Mieter umgelegt werden. Geschieht dies nicht mit einem konkreten Verteilerschlüssel, so ist die Nebenkostenabrechnung falsch. Mieter müssen die Abrechnung nicht anerkennen und auch keine Nachzahlungen leisten.

Wie der Verteilerschlüssel eine Nebenkostenabrechnung falsch macht

Der Verteilerschlüssel wirkt sich maßgeblich auf die Höhe der Nebenkosten aus, weshalb Mieter zwingend prüfen sollten, ob dieser in ihrer Nebenkostenabrechnung falsch herangezogen wurde. Als Grundlage bei der Abrechnung diesen die insgesamt anfallenden Gebühren, die der Vermieter an sämtliche Kostenträger entrichten muss. Mithilfe des Verteilerschlüssels will man eine gerechte, aber auch einfache Kostenverteilung ermöglichen. Denn grundsätzlich gilt: Der Vermieter darf durch die Umlage der Nebenkosten auf Dich als Mieter keinen finanziellen Vorteil ziehen.
Zudem hängt eine Abrechnung mit dem Verursacherprinzip als auch mit starren Maßstäben zusammen, damit sie für beide Seiten gerecht bewertet wird. Ersteres meint, dass derjenige, der Kosten verursacht, diese auch zu zahlen hat. Feste Wertbestimmungen hingegen meinen die Abrechnung nach Wohnfläche oder Personenzahl. Leider können Vermieter nicht dazu verpflichtet werden, den gerechtesten Verteilerschlüssel anzuwenden. Einzig dann ist eine Nebenkostenabrechnung falsch im Hinblick auf den Verteilerschlüssel, wenn die Abrechnung für Dich nicht nachvollziehbar ist oder sich Einzelbeträge nicht ermitteln lassen.

Ist meine Nebenkostenabrechnung falsch? Rechtliche Grundlagen zum Verteilerschlüssel

Einen einmal vereinbarten Umlagemaßstab darf Dein Vermieter nicht eigenständig und nach Belieben ändern, ansonsten ist Deine Nebenkostenabrechnung falsch. Wenn im Mietvertrag keine Angaben zum Verteilerschlüssel gemacht wurden, dann muss nach Quadratmetern Wohnfläche umgelegt abgerechnet werden. Versucht Dein Vermieter, Nebenkosten für eine seiner leerstehenden Wohnungen auf Dich umzulegen, so ist Deine Betriebskostenabrechnung falsch im gleichen Maß. Bei der Bearbeitung von Heiz- und Warmwasserkosten sollte er zudem die Heizkostenverordnung berücksichtigen.

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