Nebenkostenabrechnung prüfen lassen wegen rechtlicher Fristen

Sofern Du jeden Monat eine Abschlagszahlung für die Nebenkosten an Deinen Vermieter zahlst, flattert einmal im Jahr die Nebenkostenabrechnung bei Dir ein. Da solch eine Abrechnung gewissen rechtlichen Formalitäten unterliegt, solltest Du Deine Nebenkostenabrechnung prüfen lassen. Nicht nur dann, wenn Du einen Fehler in der Abrechnung vermutest, kann eine Überprüfung sinnvoll sein…

Nebenkostenabrechnung prüfen lassen vom Experten

Wer seine Nebenkostenabrechnung prüfen lassen möchte, der vermutet häufig einen Fehler in derselben. Denn die bei der Miete entstehenden Nebenkosten kommen Mietern häufig überzogen vor. Bevor des die Betriebskostenabrechnung in allen Einzelheit zu untersuchen gilt, sollten die grundlegenden Formalitäten in Augenschein genommen werden: Hat der Vermieter gesetzliche Fristen eingehalten? Berechnet er die korrekten Arten der Nebenkosten? Erfolgt die Abrechnung in vorgeschriebener Form und mit den festgelegten Mindestinhalten? Wenn Du Dir bei Deiner Abrechnung unsicher bist, dann solltest Du die Nebenkostenabrechnung prüfen lassen – von ausgebildeten Immobilienwirten sowie Fachleuten für Grundstücks- und Wohnungswirtschaft. IHS Dienstleistungen gehört zu diesen Fachleuten und hilft dir hier unkompliziert weiter.

Rechtliche Grundlagen der Nebenabrechnung prüfen lassen

Da nicht jeder Vermieter die gesetzlichen Fristen der Betriebskostenverordnung detailliert befolgt, wollen immer mehr Mieter ihre Nebenkostenabrechnung prüfen lassen. Der § 556 BGB sowie der § 2 BetrKV legen nicht nur die Fristen einer Abrechnung fest, sondern definieren auch die Nebenkostenarten, die auf den Mieter umgelegt werden dürfen: Die Nebenkostenabrechnung muss bis spätestens mit Ablauf des 12. Monats nach Ende der Abrechnungsperiode an den Mieter gehen, und zwar in schriftlicher Form. In Deiner Abrechnung gehört neben der Nennung des gültigen Verteilerschlüssels oder des Abrechnungszeitraums auch die komplette Aufstellung der Gesamtkosten zu den vorgeschriebenen Mindestinhalten. Generell darf die Abrechnungsperiode 12 Monate nicht überschreiten. Ebenso gesetzlich vorgeschrieben ist die Verrechnung der geleisteten Vorauszahlungen mit den Gesamtkosten. Willst Du als Mieter Deine Nebenkostenabrechnung prüfen lassen, so steht Dir rechtlich ein Zeitraum von 12 Monaten zur Verfügung.

Lass auch Du Deine Nebenkostenabrechnung schnell und günstig prüfen!